Für diese Leistungen ist immer eine gültige Verordnung eines Arztes notwendig !
Bitte beachten Sie, dass eine Verordnung vom Arzt nach Ausstellung nur eine Gültigkeit von 28 Tagen besitzt. Vereinbaren Sie deshalb bitte zeitnah einen Behandlungstermin.
Aufgrund meiner zusätzlichen Zulassung als sektoraler
Heilpraktiker für Physiotherapie ( HP-Physio ) darf ich Sie auch ohne ärztliche Verordnung physiotherapeutisch untersuchen und behandeln.
Grundlage dafür bilden alle im Heilmittelkatalog aufgeführten physiotherapeutischen Maßnahmen wie Manuelle Therapie, Massagen, Krankengymnastik usw.
Sie haben somit die Möglichkeit, sich direkt von mir behandeln zu lassen ohne vorher einen Arzt bzw. Facharzt konsultiert zu haben.
Zusätzlich biete ich folgende Therapiemaßnahmen auf Basis des sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie an:
Bitte beachten Sie, dass Heilpraktikerleistungen für Physiotherapie von den meisten gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden.
Viele Zusatz- bzw. Privatversicherungen bezahlen dagegen
HP-Leistungen meist komplett.
Sie bekommen selbstverständlich eine Gebührenrechnung nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung und können diese dann bei Ihrer Versicherung zur Kostenübernahme einreichen.
Heilpraktikerleistungen für Physiotherapie in Ludwigsstadt werden nicht in der Physiotherapiepraxis abgegeben, sondern in einer Extra HP-Physio Praxis im selben Haus. Die Anmeldung und Terminvergabe läuft aber über die normale Physiotherapiepraxis.
Für weitere Informationen rufen Sie mich einfach an !